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iGZ News: Höchstüberlassungsdauer - 18-Monatsgrenze tritt erstmals in Kraft

Der Countdown läuft: Mit Ablauf des Monats September greift erstmals die gesetzlich vorgeschriebene Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Allerdings scheiden sich die Geister, ob diese Frist am 22. oder am 30. September endet – der iGZ empfiehlt den 22. September als Datum, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Diese und weitere interessante Meldungen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Seite des iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.)

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