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Tarifverträge Zeitarbeit DGB/GVP ab 01.01.2026

Ab dem 01.01.2026 gilt in der Zeitarbeit ein einheitliches DGB/GVP‑Tarifwerk, das die bisherigen BAP‑ und iGZ‑Tarifverträge ablöst und viele bisher unterschiedliche Detailregelungen zusammenführt und teilweise neu ordnet. Besonders sind vor allem die Vereinheitlichung von Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten und Wegezeiten sowie die Anpassungen der Vergütungen.​

Die wichtigsten Veränderungen haben wir kurz für sie zusammengefasst:


Einheitliches Tarifwerk statt BAP/iGZ

BAP‑ und iGZ‑Tarifwerke werden vollständig durch ein gemeinsames DGB/GVP‑Tarifwerk ersetzt (Mantel‑, Entgeltrahmen‑, Entgelt‑TV sowie Branchenzuschläge).​ Für rund 560.000 Beschäftigte gelten damit einheitliche Standards unabhängig vom bisherigen Verbandslager, was Wettbewerb und Anwendung vereinfacht.​

Arbeitszeit und Arbeitszeitkonten

  • Vollzeit wird einheitlich mit einer verstetigten monatlichen Arbeitszeit von 151,67 Stunden festgelegt; die iGZ‑Möglichkeit monatlich wechselnder Stunden entfällt langfristig, mit Übergangsfrist bis etwa 2030 für Altmodelle.​
  • Arbeitszeitkonten können künftig bis zu 200 Plusstunden (teilweise mit Sicherungsmechanismen auch darüber) umfassen; Plusstunden werden bereits ab rund 91 Mehrstunden ausgezahlt statt erst ab 105 Stunden.​

Kündigungsfristen, Rentenregel und Zuschläge

  • Die Kündigungsfristen aus dem bisherigen BAP‑Manteltarif werden übernommen; in den ersten zwei Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses kann die Kündigungsfrist vertraglich auf einen Tag verkürzt werden.​
  • Das Arbeitsverhältnis endet weiterhin automatisch mit Ablauf des Monats, in dem der Anspruch auf ungekürzte Regelaltersrente entsteht; die Zuschlagsstruktur (z. B. für Mehrarbeit, Nacht‑ und Feiertagsarbeit) wird überwiegend an die BAP‑Regelungen angeglichen.​

Wegezeiten und Einsatzwege

  • Maßgeblich für die Bewertung von Wegezeiten ist künftig die tatsächliche Fahrtzeit vom Wohnort zum Einsatzort, nicht mehr eine fiktive Strecke von der Niederlassung zum Kunden.​
  • Wegezeitentschädigung entsteht bereits, wenn die einfache Fahrt länger als 1 Stunde 15 Minuten dauert (vorher 1,5 Stunden), was für Beschäftigte mit längeren Anfahrten vorteilhaft ist.​

Wie wirken sich die neuen Entgelttabellen auf Löhne aus

Die neuen Entgelttabellen führen insgesamt zu spürbaren Lohnsteigerungen, besonders in den unteren Entgeltgruppen und beim Einstiegslohn in der Zeitarbeit. Gleichzeitig werden die Tabellen so angepasst, dass die Löhne klar oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns bleiben und die Struktur etwas „gestaucht“ wird, also Abstände zwischen den Gruppen zum Teil kleiner werden.​

Höhe der Steigerungen

  • In der Zeitarbeit steigt der Einstiegslohn (Entgeltgruppe 1) durch die neue Tabelle auf rund 14,53 Euro pro Stunde und liegt damit merklich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro.​
  • Insgesamt ergeben sich – je nach Tarifbereich – Erhöhungen in mehreren Stufen, häufig als Kombination aus prozentualer Anhebung und festen Euro‑Beträgen, was Beschäftigte mit niedrigeren Entgelten überproportional begünstigt.​

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